Zum 01.01.2024 wurde das eRezept zur Pflicht.
Was bedeutet das für Sie?
Bislang haben Sie Ihre Rezepte auf einem rosa Formular erhalten.
Dies ist nun nicht mehr der Fall. Wir sind gehalten, nun ein elektronisches Rezept zu erstellen, das dann übergeordnet auf einem speziellen Server gespeichert wird. Sie können dieses Rezept in jeder Apotheke Ihrer Wahl mit Ihrer Versichertenkarte abrufen lassen. Eine neue Karte benötigen Sie dazu nicht.
Ihre Daten werden nicht auf der Karte, sondern auf dem gesicherten Server gespeichert. Mit dem Einlesen Ihrer Karte kann die Apotheke auf alle Rezeptdaten zugreifen.
Was müssen Sie beachten?
Wir können Ihre Rezeptanfragen (auch die per Mail oder eMail) erst bearbeiten, wenn Sie Ihre Karte bei uns eingelesen haben.
Die Rezepte können Sie am nächsten Tag bei Ihrer Apotheke abrufen.
Privat- und BTM-Rezepte werden bislang weiter auf den üblichen Rezeptformularen ausgedruckt.
Weitere Informationen hier:
www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de