Ab dem 01.10.2025 ist für uns das Führen der elektronischen Patientenakte (ePA) verpflichtend. Wir sind vom Gesetzgeber dazu angehalten, Ihre Daten in der ePA zu speichern.
Zum 01.01.2024 wurde das eRezept zur Pflicht. Wir sind gehalten, nun ein elektronisches Rezept zu erstellen, das dann übergeordnet auf einem speziellen Server gespeichert wird.