Praxis Dr. Kumar

Ein Wort zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Ab dem 01.10.2025 ist für uns das Führen der elektronischen Patientenakte (ePA) verpflichtend. Wir sind vom Gesetzgeber dazu angehalten, Ihre Daten in der ePA zu speichern.
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Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie der ePA nicht ausdrücklich bei Ihrer Krankenkasse widersprochen haben, müssen wir Ihre Gesundheitsdaten in die ePA einpflegen.

Was speichern wir dort genau?
Konkret speichern wir dort die von uns erhobenen Laborbefunde und ggfls. einen Medikamentenplan.

Arztbriefe von anderen Ärzten müssen von diesen Ärzten selbst eingestellt werden.

Welche Vorteile hat das für mich?
Andere behandelnde Ärzte können auf die vorhandenen Daten zugreifen und haben so die Informationen sofort zur Hand. Doppeluntersuchungen werden vermieden. Sie selbst können über Ihre Krankenkassen-App ebenfalls die Daten einsehen.